Der Anwender von Shareware hat die Möglichkeit, die Software über einen
bestimmten Zeitraum zu testen, und sich nach Ablauf der Frist registrieren zu
lassen. Erst dann wird eine Lizenzgebühr fällig.
Um den Anwender dazu zu bringen, die Registrierungsgebühr auch wirklich zu
entrichten, bauen viele Shareware-Autoren kleine Unannehmlichkeiten in ihre
Shareware ein: Dabei handelt es sich zumeist um die immer wiederkehrende und
lästige Aufforderung, sich beim Autor registrieren zu lassen. Andere
Shareware-Programme starten nicht mehr nach Ablauf einer bestimmten zeitlichen
Frist oder nach einer bestimmten Zahl von Programmstarts. Manchmal fehlen im
Funktionsumfang der Shareware-Version auch einige Features der Vollversion.
Die Vielfalt der angebotenen Shareware deckt nahezu alle Programmbereiche ab,
das Angebot reicht von Textverarbeitung, Datenbank, Tabellenkalkulation über
branchenbezogenen Anwendungen bis hin zu nützlichen Hilfsprogrammen. Shareware
wird auch über spezielle CDs (z.B. als Beilage in Computerzeitschriften)
vertrieben. Häufig bieten Shareware-Programme Lösungen für Aufgaben, zu denen
es keine kommerzielle Software gibt, da die Entwicklung eines speziellen
Programms - infolge der kleinen Zielgruppe - für grosse Softwarehäuser nicht
rentabel erscheint.
Shareware und Public-Domain-Software unterscheiden sich im Hinblick auf die
rechtliche Ausgestaltung: An Public Domain macht niemand Urheber- oder
Lizenzrechte geltend. Der Autor stellt seine Software frei zur Verfügung und
die Programme können beliebig kopiert, verändert und weitergegeben werden. Für
die Vollversion von Shareware hingegen gelten die vorgesehenen
Lizenzbestimmungen der kommerziellen Software, lediglich basiert der
Shareware-Markt auf einem völlig anderen Vertriebs- und Marketingkonzept.