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Powershopping

In Kürze
Variante des Online-Einkaufs, bei der sich Käufer zu Gruppen zusammenschliessen und damit Mengenrabatte eingeräumt bekommen.

Synonyme und Abkürzungen
Co-Shopping, Powerbuying, Group Buying, CCTB

Überblick
Powershopping oder Co-Shopping ist ein Handelsmodell im Internet, bei dem ein Produkt um so billiger zu erwerben ist, je mehr Käufer online ein Angebot abgeben. Je mehr Interessenten sich finden, desto höher wird der Rabatt auf den normalen Ladenpreis. Trotz der englischen Begriffe (von power, Kraft, Macht und shopping, Einkaufen) handelt es sich bei "Powershopping" um ein Kunstwort: in den englischsprachigen Ländern heisst diese Einkaufsform "Group Buying", Gruppeneinkauf.



 

   

 

Abbildung 1: Das Verkaufsprinzip bei Powershopping

 



Detail
Powershopping ist die Internetvariante der klassischen Sammelbestellung. Interessenten, die ein bestimmtes Produkt erwerben wollen, schliessen sich zusammen und erhalten so als Grossabnehmer Mengenrabatte. Je mehr Bestellungen eingehen, desto günstiger wird das Produkt. Dabei gibt es verschiedene Varianten:
  • In der einfachsten Form werden nur das Produkt, der Preis und die dafür notwendige Anzahl an Bestellern genannt. Finden sich genügend Interessenten, kommt der Kauf zustande.
  • Der Kunde kann zwischen mehreren Preisstufen wählen. Seine Entscheidung ist verbindlich. Finden sich nicht genügend Interessenten, um den niedrigsten Preis zu erzielen, werden nur die Kunden bedient, die sich bereiterklärt haben, einen höheren Preis zu zahlen.
  • Nur der Startpreis und der niedrigste Preis sind festgelegt. Wer mitmacht, muss den Preis zahlen, der sich ergibt.
  • Der Kunde legt selbst den Preis fest, den er für ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung zu zahlen bereit ist. Findet der Vermittler innerhalb einer festgelegten Frist einen passenden Lieferanten, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
Bannerwerbung des Powershopping-Anbieters letsbuyit.com: "Je grösser die Gruppe, desto kleiner der Preis."
Allerdings fällt der Preis beim Powershopping nur bis zu einem vom Anbieter festgelegten Mindestpreis, der nicht unbedingt der billigste sein muss, den der Handel zu bieten hat. Mit gezielter Preisrecherche sind häufig günstigere Angebote bei regulären Anbietern zu finden. Ausserdem ist meist unklar, ob und wann die so bestellten Schnäppchen an den Käufer geliefert werden: Zwar verpflichtet sich der Kunde zum Kauf, die meisten Powershopping-Anbieter behalten sich jedoch das Recht vor, sein Kaufangebot abzulehnen. Da die Anbieter selbst keine Lagerhaltung betreiben, sondern nur zwischen Hersteller und Käufer vermitteln, liegen die Lieferzeiten in der Regel deutlich über denen des herkömmlichen Online-Versandhandels.

In Deutschland sehen sich die Anbieter von Powershopping darüber hinaus mit rechtlichen Problemen konfrontiert: Im November 1999 befand das Hanseatische Oberlandesgericht, Powershopping verstosse gegen das deutsche Rabattgesetz. Da das deutsche Rabattgesetz zum 30.6.2001 aufgehoben wird, tritt mittlerweile aber ein zweites juristisches Problem in den Vordergrund: Ebenfalls im November 1999 entschied das Landgericht Köln, bei Powershopping-Angeboten handelte es sich um "übertriebenes Anlocken" und damit einen Verstoss gegen º 1 UWG, da primär "die Spiellust und das Streben des Verbrauchers nach Gewinn" ausgenutzt werden sollten. Im Oktober 2000 erging ein weiteres Urteil des LG Köln ähnlichen Inhalts gegen den zur Metro-Gruppe gehörigen Anbieter Primus-Online, und im Juni 2001 wurde dieses Urteil durch das Oberlandesgericht Köln bestätigt. Kläger in dem Verfahren war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig; Primus wird gegen das Urteil in Berufung gehen und die Rechtslage für Powershopping-Anbieter in Deutschland bleibt vorerst unklar.



Weiterführende Links
Die bekanntesten Powershopping-Anbieter im deutschsprachigen Raum:
www.powershopping.de (PrimusOnline)
www.powershopping.at
www.primus-powershopping.ch
www.letsbuyit.com
www.yeebab.de
Zusammenstellung der Entscheidungen deutscher Gerichte zum Powershopping: www.internet4jurists.at/intern24a.htm


Fragen und Antworten
Was tun, wenn bereits bezahlte Ware nicht geliefert wird?
Leider scheint dieses Problem bei Powershopping-Anbietern nicht ganz selten zu sein, da sie in der Regel keine eigene Lagerhaltung betreiben. So kommt es leicht zu Lieferverzögerungen und Engpässen. Ist das Geld erst vom Konto abgebucht, kann sich die Auseinandersetzung mit dem Kundenservice lange hinziehen und Nerven kosten. Günstiger ist es, eine Abbuchung gar nicht erst zuzulassen, sondern per Nachnahme oder mit der Kreditkarte zu bezahlen; im letzteren Fall kann man die Abbuchung problemlos durch den Kreditkartenanbieter stornieren lassen.

Ich habe einen beim Powershopping erstandenen Artikel inzwischen anderswo billiger gefunden. Kann ich vom Kauf zurücktreten, obwohl ich ein bindendes Angebot abgegeben habe?
Natürlich gilt auch beim Powershopping das übliche Rückgaberecht. Wenn Sie die Ware binnen 14 Tagen zurückschicken, muss der Kaufpreis zurückerstattet werden.

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