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Powershopping
In Kürze
Variante des Online-Einkaufs, bei der sich Käufer zu Gruppen zusammenschliessen
und damit Mengenrabatte eingeräumt bekommen.
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Synonyme und Abkürzungen
Co-Shopping,
Powerbuying,
Group Buying,
CCTB
Überblick
Powershopping oder Co-Shopping ist ein Handelsmodell im Internet, bei dem ein Produkt um so billiger zu erwerben
ist, je mehr Käufer online ein Angebot abgeben. Je mehr Interessenten sich
finden, desto höher wird der Rabatt auf den normalen Ladenpreis.
Trotz der englischen Begriffe (von power, Kraft, Macht und shopping, Einkaufen)
handelt es sich bei "Powershopping" um ein Kunstwort: in den englischsprachigen
Ländern heisst diese Einkaufsform "Group Buying", Gruppeneinkauf.
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Abbildung 1: Das Verkaufsprinzip bei Powershopping
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Detail
Powershopping ist die Internetvariante der klassischen Sammelbestellung.
Interessenten, die ein bestimmtes Produkt erwerben wollen, schliessen sich
zusammen und erhalten so als Grossabnehmer Mengenrabatte. Je mehr Bestellungen
eingehen, desto günstiger wird das Produkt. Dabei gibt es verschiedene
Varianten:
-
In der einfachsten Form werden nur das Produkt, der Preis und die dafür
notwendige Anzahl an Bestellern genannt. Finden sich genügend Interessenten,
kommt der Kauf zustande.
- Der Kunde kann zwischen mehreren Preisstufen wählen. Seine Entscheidung ist
verbindlich. Finden sich nicht genügend Interessenten, um den niedrigsten Preis
zu erzielen, werden nur die Kunden bedient, die sich bereiterklärt haben, einen
höheren Preis zu zahlen.
- Nur der Startpreis und der niedrigste Preis sind festgelegt. Wer mitmacht,
muss den Preis zahlen, der sich ergibt.
-
Der Kunde legt selbst den Preis fest, den er für ein bestimmtes Produkt oder
eine Dienstleistung zu zahlen bereit ist. Findet der Vermittler innerhalb einer
festgelegten Frist einen passenden Lieferanten, ist der Kunde zur Abnahme
verpflichtet.
Bannerwerbung des Powershopping-Anbieters letsbuyit.com: "Je grösser die
Gruppe, desto kleiner der Preis."
Allerdings fällt der Preis beim Powershopping nur bis zu einem vom Anbieter
festgelegten Mindestpreis, der nicht unbedingt der billigste sein muss, den der
Handel zu bieten hat. Mit gezielter Preisrecherche sind häufig günstigere
Angebote bei regulären Anbietern zu finden. Ausserdem ist meist unklar, ob und
wann die so bestellten Schnäppchen an den Käufer geliefert werden: Zwar
verpflichtet sich der Kunde zum Kauf, die meisten Powershopping-Anbieter
behalten sich jedoch das Recht vor, sein Kaufangebot abzulehnen. Da die
Anbieter selbst keine Lagerhaltung betreiben, sondern nur zwischen Hersteller
und Käufer vermitteln, liegen die Lieferzeiten in der Regel deutlich über denen
des herkömmlichen Online-Versandhandels.
In Deutschland sehen sich die Anbieter von Powershopping darüber hinaus mit
rechtlichen Problemen konfrontiert: Im November 1999 befand das Hanseatische
Oberlandesgericht, Powershopping verstosse gegen das deutsche Rabattgesetz. Da
das deutsche Rabattgesetz zum 30.6.2001 aufgehoben wird, tritt mittlerweile
aber ein zweites juristisches Problem in den Vordergrund: Ebenfalls im November
1999 entschied das Landgericht Köln, bei Powershopping-Angeboten handelte es
sich um "übertriebenes Anlocken" und damit einen Verstoss gegen º 1 UWG, da
primär "die Spiellust und das Streben des Verbrauchers nach Gewinn" ausgenutzt
werden sollten. Im Oktober 2000 erging ein weiteres Urteil des LG Köln
ähnlichen Inhalts gegen den zur Metro-Gruppe gehörigen Anbieter Primus-Online,
und im Juni 2001 wurde dieses Urteil durch das Oberlandesgericht Köln
bestätigt. Kläger in dem Verfahren war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren
Wettbewerbs. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig; Primus wird gegen das
Urteil in Berufung gehen und die Rechtslage für Powershopping-Anbieter in
Deutschland bleibt vorerst unklar.
Weiterführende Links
Die bekanntesten Powershopping-Anbieter im deutschsprachigen Raum:
www.powershopping.de (PrimusOnline)
www.powershopping.at
www.primus-powershopping.ch
www.letsbuyit.com
www.yeebab.de
Zusammenstellung der Entscheidungen deutscher Gerichte zum Powershopping:
www.internet4jurists.at/intern24a.htm
Fragen und Antworten
Was tun, wenn bereits bezahlte Ware nicht geliefert wird?
Leider scheint dieses Problem bei Powershopping-Anbietern nicht ganz selten zu
sein, da sie in der Regel keine eigene Lagerhaltung betreiben. So kommt es
leicht zu Lieferverzögerungen und Engpässen. Ist das Geld erst vom Konto
abgebucht, kann sich die Auseinandersetzung mit dem Kundenservice lange
hinziehen und Nerven kosten. Günstiger ist es, eine Abbuchung gar nicht erst
zuzulassen, sondern per Nachnahme oder mit der Kreditkarte zu bezahlen; im
letzteren Fall kann man die Abbuchung problemlos durch den Kreditkartenanbieter
stornieren lassen.
Ich habe einen beim Powershopping erstandenen Artikel inzwischen anderswo
billiger gefunden. Kann ich vom Kauf zurücktreten, obwohl ich ein bindendes
Angebot abgegeben habe?
Natürlich gilt auch beim Powershopping das übliche Rückgaberecht. Wenn Sie die
Ware binnen 14 Tagen zurückschicken, muss der Kaufpreis zurückerstattet werden.
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