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Synonyme und Abkürzungen
Government to Citizen
Ähnliche Begriffe
E-Government,
E-Administration,
E-Voting,
eDemocracy
Überblick
Elektronischer Kontakt zwischen öffentlicher Verwaltung (government) und
Bürgern (citizen) zur Abwicklung von Behördenvorgängen.
Detail
Im Rahmen des E-Government, der Neugestaltung der öffentlichen Verwaltung
mittels Internet-gestützter Abläufe, verändert sich der amtliche
Geschäftsverkehr:
Das Konzept der digitalen Verwaltung umfasst
- den Kontakt zwischen Verwaltungseinrichtungen (G2G),
- die Beziehung zwischen Verwaltung und Unternehmen (G2B)
- und die Abwicklung öffentlicher Dienstleistungen mit dem Bürger (G2C).
G2C umfasst dabei alle elektronischen Massnahmen öffentlicher Einrichtungen,
mit denen Informationen schnell und kostengünstig verbreitet werden und mehr
Dienstleistungsangebote gewährt werden. Die Online-Angebote öffentlicher Verwaltungseinrichtungen für
Bürger lassen sich in drei Stufen einteilen:
- Auf der ersten Stufe des G2C versorgen die Verwaltungen ihre Bürger per
Internet mit allgemeinen Informationen zu den Veranstaltungen der städtischen
Gremien, den Öffnungszeiten der Ämter und ähnliches.
- Die nächste Stufe bietet dem Bürger gezieltere Unterstützung bei der
Abwicklung von Serviceleistungen. Zwischen Verwaltungsbehörde und Einzelperson
findet ein Dialog statt, jedoch ohne rechtliche Bindung der
Kommunikationspartner. Zu diesem Bereich gehören Diskussionsforen, Gästebücher,
E-Mail Auskünfte oder Terminvereinbarungen. Zusätzlich
besteht die Möglichkeit, sich über das Internet, Formulare auf den heimischen
Computer zu laden. Allerdings gibt es in dieser Phase meist noch
"Medienbrüche", d.h. der Rückkontakt vom Bürger zum Amt erfolgt auf postalem
Weg oder durch persönliches Erscheinen.
- Erst die dritte Stufe ermöglicht die vollständige Abwicklung von
Geschäftsprozessen zwischen dem öffentlichen Sektor und den Bürgern. Merkmal
dieser Transaktionen ist das erhöhte Ausmass an rechtlicher Bindung zwischen
den Partnern und beinhaltet damit die Möglichkeit, amtliche Formulare
elektronisch einzureichen. Dabei reicht die Spannweite des elektronischen
Services von An- und Ummeldungen über Bau- und Ausweisanträge bis hin zur
Änderung der Mülltonnengrösse.
Der Realisierung digitaler Ämter stehen Probleme beim Persönlichkeits- und
Datenschutz, sowie im Hinblick auf die Rechtsgültigkeit Digitaler Signaturen entgegen: Zum einen muss gewährleistet
sein, dass virtuelle amtliche Dokumente nicht verfälscht oder manipuliert
werden können, zum anderen muss der Bürger als User am Computer von der Behörde
zweifelsfrei identifiziert werden.
Weiterführende Links
In der Schweiz plant man die Einführung eines Internet-Behördenportals, dem
Guichet virtuel, Infos dazu unter:
www.admin.ch/ch/d/egov/
Ein bereits eingeführter virtueller Verwaltungsschalter ist der österreichische
Amtshelfer:
www.help.gv.at
Ein weiteres sehr umfangreiches Modell besteht in Singapur:
www.ecitizen.gov.sg
Informationen über BundOnline 2005, die eGovernment-Initiative der
Bundesregierung Deutschland:
www.bundonline2005.de
Best Practice Beispiele:
Adliswil: www.adliswil.ch/onlschalter.asp (Verwaltungsleistungen können Online
bezahlt werden) und
Winterthur: www.stadt-winterthur.ch (Online Bestellung von Ökostrom, Reservation von
Sportanlagen und sogar online Anmeldung beim Melde- und Zivilstandswesen).
Hansestadt Bremen: www.bremen-online-services.de (Bremen setzt bereits die digitale Signatur
sowie Online-Bezahlverfahren ein).
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