deutsch  |  français
 
 

Home
Übungen
Lexikon
Testpersonen
Über uns
Kontakt

Home > Lexikon > G2C

G2C

In Kürze
Abwicklung von Amtsgeschäften mit Bürgern über das Internet

Synonyme und Abkürzungen
Government to Citizen

Ähnliche Begriffe
E-Government, E-Administration, E-Voting, eDemocracy

Überblick
Elektronischer Kontakt zwischen öffentlicher Verwaltung (government) und Bürgern (citizen) zur Abwicklung von Behördenvorgängen.

Detail
Im Rahmen des E-Government, der Neugestaltung der öffentlichen Verwaltung mittels Internet-gestützter Abläufe, verändert sich der amtliche Geschäftsverkehr: Das Konzept der digitalen Verwaltung umfasst
  • den Kontakt zwischen Verwaltungseinrichtungen (G2G),
  • die Beziehung zwischen Verwaltung und Unternehmen (G2B)
  • und die Abwicklung öffentlicher Dienstleistungen mit dem Bürger (G2C).

G2C umfasst dabei alle elektronischen Massnahmen öffentlicher Einrichtungen, mit denen Informationen schnell und kostengünstig verbreitet werden und mehr Dienstleistungsangebote gewährt werden. Die Online-Angebote öffentlicher Verwaltungseinrichtungen für Bürger lassen sich in drei Stufen einteilen:
  • Auf der ersten Stufe des G2C versorgen die Verwaltungen ihre Bürger per Internet mit allgemeinen Informationen zu den Veranstaltungen der städtischen Gremien, den Öffnungszeiten der Ämter und ähnliches.
  • Die nächste Stufe bietet dem Bürger gezieltere Unterstützung bei der Abwicklung von Serviceleistungen. Zwischen Verwaltungsbehörde und Einzelperson findet ein Dialog statt, jedoch ohne rechtliche Bindung der Kommunikationspartner. Zu diesem Bereich gehören Diskussionsforen, Gästebücher, E-Mail Auskünfte oder Terminvereinbarungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich über das Internet, Formulare auf den heimischen Computer zu laden. Allerdings gibt es in dieser Phase meist noch "Medienbrüche", d.h. der Rückkontakt vom Bürger zum Amt erfolgt auf postalem Weg oder durch persönliches Erscheinen.
  • Erst die dritte Stufe ermöglicht die vollständige Abwicklung von Geschäftsprozessen zwischen dem öffentlichen Sektor und den Bürgern. Merkmal dieser Transaktionen ist das erhöhte Ausmass an rechtlicher Bindung zwischen den Partnern und beinhaltet damit die Möglichkeit, amtliche Formulare elektronisch einzureichen. Dabei reicht die Spannweite des elektronischen Services von An- und Ummeldungen über Bau- und Ausweisanträge bis hin zur Änderung der Mülltonnengrösse.
Der Realisierung digitaler Ämter stehen Probleme beim Persönlichkeits- und Datenschutz, sowie im Hinblick auf die Rechtsgültigkeit Digitaler Signaturen entgegen: Zum einen muss gewährleistet sein, dass virtuelle amtliche Dokumente nicht verfälscht oder manipuliert werden können, zum anderen muss der Bürger als User am Computer von der Behörde zweifelsfrei identifiziert werden.


Weiterführende Links
In der Schweiz plant man die Einführung eines Internet-Behördenportals, dem Guichet virtuel, Infos dazu unter:
www.admin.ch/ch/d/egov/

Ein bereits eingeführter virtueller Verwaltungsschalter ist der österreichische Amtshelfer:
www.help.gv.at

Ein weiteres sehr umfangreiches Modell besteht in Singapur:
www.ecitizen.gov.sg

Informationen über BundOnline 2005, die eGovernment-Initiative der Bundesregierung Deutschland:
www.bundonline2005.de

Best Practice Beispiele:
Adliswil: www.adliswil.ch/onlschalter.asp (Verwaltungsleistungen können Online bezahlt werden) und
Winterthur: www.stadt-winterthur.ch (Online Bestellung von Ökostrom, Reservation von Sportanlagen und sogar online Anmeldung beim Melde- und Zivilstandswesen).
Hansestadt Bremen: www.bremen-online-services.de (Bremen setzt bereits die digitale Signatur sowie Online-Bezahlverfahren ein).


    © 2008 by Zeix AG Zürich   |   Kontakt