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AGB

In Kürze
In den AGB wird das rechtliche Verhältnis zwischen zwei Parteien die miteinander einen Vertrag abschliessen präzisiert bzw. gestaltet.

Synonyme und Abkürzungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (i.d.R. nur im Plural)

Ähnliche Begriffe
Vertragsbedingungen

Überblick
Unternehmen die mit einer Vielzahl von Kunden geschäftliche Beziehungen, z.B. Kaufverträge, eingehen, standardisieren Vertragsinhalte, wie Haftung, Garantie, Umtausch, etc. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, eine individuelle Vertragsgestaltung mit jedem Kunden zu umgehen.



 

   

 

Abbildung 1: Vertragsbedingungen

 



Detail
Die AGB müssen für ihr Wirksamwerden dem Kunden zugänglich sein. Das bedeutet, dass sie entweder in den Geschäftsräumen aushängen oder bei Internetanbietern auf deren Website nachzulesen sind. Ist dies der Fall, so muss der Kunde nicht explizit auf die AGB aufmerksam gemacht werden. Der Vertrag kommt zu den in den AGB festgeschriebenen Bedingungen zustande. Es empfiehlt sich somit, die AGB auf für den Kunden massgebliche Inhalte zu überprüfen. So sind neben der Haftung, der Garantie, dem Umtausch auch die Gefahrentragung, der Gefahrenübergang und der Gerichtsstand von Interesse. Unlauter sind AGB, falls sie erheblich von der gesetzlichen Ordnung abweichen oder ein deutliches Ungleichgewicht von Rechten und Pflichten zwischen den Vertragsparteien ensteht.

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