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AGB
In Kürze
In den AGB wird das rechtliche Verhältnis zwischen zwei Parteien die
miteinander einen Vertrag abschliessen präzisiert bzw. gestaltet.
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Synonyme und Abkürzungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (i.d.R. nur im Plural)
Ähnliche Begriffe
Vertragsbedingungen
Überblick
Unternehmen die mit einer Vielzahl von Kunden geschäftliche Beziehungen, z.B.
Kaufverträge, eingehen, standardisieren Vertragsinhalte, wie Haftung, Garantie,
Umtausch, etc. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, eine individuelle
Vertragsgestaltung mit jedem Kunden zu umgehen.
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Abbildung 1: Vertragsbedingungen
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Detail
Die AGB müssen für ihr Wirksamwerden dem Kunden zugänglich sein. Das bedeutet,
dass sie entweder in den Geschäftsräumen aushängen oder bei Internetanbietern
auf deren Website nachzulesen sind. Ist dies der Fall, so muss der Kunde
nicht explizit auf die AGB aufmerksam gemacht werden. Der Vertrag kommt zu den
in den AGB festgeschriebenen Bedingungen zustande. Es empfiehlt sich somit, die
AGB auf für den Kunden massgebliche Inhalte zu überprüfen. So sind neben der
Haftung, der Garantie, dem Umtausch auch die Gefahrentragung, der
Gefahrenübergang und der Gerichtsstand von Interesse.
Unlauter sind AGB, falls sie erheblich von der gesetzlichen Ordnung abweichen
oder ein deutliches Ungleichgewicht von Rechten und Pflichten zwischen den
Vertragsparteien ensteht.
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